Die paritätischen Berufskommissionen (PBK).

Das Bureau des Métiers verwaltet acht paritätische Berufskommissionen (PBK), die zehn Berufe des Bauhandwerks abdecken.

Diese Organe spielen eine zentrale Rolle bei der Kontrolle und Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge (GAV), die von den Sozialpartnern ausgehandelt wurden. Wenn die Partner die Notwendigkeit eines GAV in einer Branche nachweisen, wird dieser vom Bundesrat oder vom Staatsrat – je nach geografischer Ausdehnung – allgemeinverbindlich erklärt. Diese Entscheidung macht den Vertrag für alle Arbeitnehmenden und -gebenden des Berufs verpflichtend. Die Vertragsparteien selbst übertragen der PBK das Mandat zur Überprüfung der korrekten Anwendung des GAV bei den unterstellten Unternehmen.

Dazu können die PBK Kontrollen auf den Baustellen und in den Unternehmen durchführen. Sie sind berechtigt von den Arbeitgebenden Nachweise für die Einhaltung der GAV-Bestimmungen einzufordern und die Bereitstellung der Lohnabrechnungen zu verlangen. Bei einem Verstoss wird eine Abrechnung der Lohnfehlbeträge erstellt und eine Konventionalstrafe verhängt. In den meisten Fällen entstehen diese Verstösse aufgrund mangelnder Kenntnis der GAV, eher denn als gewollte Betrugsfälle. Die häufigsten Fehler ergeben sich bei den Erhöhungen der Jahreslöhne, oder der Verwaltung der Überstunden.

Die PBK kontrollieren ebenfalls ausländische Unternehmen, die Personal ins Wallis entsenden, denn für diese Firmen gilt der GAV gleichfalls. Wird ein Verstoss festgestellt, werden die Lohnfehlbeträge und die Konventionalstrafe eingefordert. Die PBK stellen anschliessend sicher, dass die Unternehmen die Lohnfehlbeträge, die von vergleichbaren internationalen Abrechnungen vom SECO vorgeschriebenen wurden, begleichen. Wenn bestimmte ausländische Unternehmen diesen Verpflichtungen nicht nachkommen, werden ihre Dossiers an den Rechtsdienst der Dienststelle für Arbeitnehmerschutz weitergeleitet. Dieser kann Sanktionen bis zu einem schweizweiten Arbeitsverbot aussprechen.

Feststellung einer Scheinselbstständigkeit

Selbstständigerwerbende ausländische Dienstleister unterstehen nicht dem nationalen Entsendegesetz (EntsG) und den GAV, sind aber verpflichtet, ihren Status als Selbstständigerwerbender gegenüber der PBK gemäss Weisung des SECO zu belegen. Wenn sie ihre Selbständigkeit nicht rechtfertigen können, werden sie als Scheinselbständige eingestuft und in der Folge den GAV unterstellt.

Die Scheinselbständigkeit führt zu grossen Risiken: diese Arbeitnehmenden werden nicht von den Normen des Arbeitsrechts geschützt, noch von den Sozialversicherungen. Zugleich schaffen sie eine ungleiche Konkurrenz gegenüber den Unternehmern, welche die Vorschriften einhalten. Dieses Phänomen nimmt zu, und zwar insbesondere auf den Grossbaustellen, wo manche als selbstständig gemeldete Arbeitnehmende an ihr Mandat gebunden sind – und zwar sowohl organisatorisch wie wirtschaftlich. Besonders betroffen sind die Berufe der Schreinereien und Möbelschreinereien, sowie die Elektriker.

Die Walliser PBK bleiben bei diesem Thema sehr wachsam und bestrafen systematisch alle Fälle von Scheinselbständigkeit. Dadurch gewährleisten sie die Gleichbehandlung und den Arbeitnehmerschutz im Bauhandwerk.

Zahlen 2025.

Einhaltung der GAV
196 Behandelte Fälle
Eingenommene
Konventionalstrafen
CHF 290’152.–
Eingenommene KostenCHF 43’175.–
111 behandelte Fälle ohne Verstoss
Schwarz- und Samstagsarbeit
397 Behandelte Fälle
Eingenommene
Konventionalstrafen
 CHF 159’000.–
Eingenommene KostenCHF 26’275.–
156 behandelte Fälle ohne Verstoss
Entsandte Arbeitnehmer
289 Behandelte Fälle
Eingenommene
Konventionalstrafen
CHF 291’590.–
Eingenommene KostenCHF 31’580.–
79 behandelte Fälle ohne Verstoss

Vergleich der Fälle mit den Vorjahren.

Verein zur Verstärkung der Baustellenkontrollen (VVBK).

Im Jahr 2016 wurde der VVBK von den PBK der Bauhandwerksbetriebe und des wichtigsten Sektors der Baubranche ins Leben gerufen, um die Kontrollen auf den Baustellen zu verstärken und die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Richtlinien zu überwachen.

Die VVBK-Kontrolleure schreiten direkt auf den Baustellen ein, um jegliche unerlaubte Arbeit zu entdecken und zu verhindern. Dazu zählen insbesondere die Samstagsarbeit, bei den Berufskassen nicht gemeldete Tätigkeiten, oder Arbeitnehmende, die ausserhalb ihrer Arbeitszeiten Aufgaben für Dritte ausführen. Der VVBK beteiligt sich ebenfalls an den Kontrollen von entsandten Unternehmen auf Walliser Gebiet.

Die Reinigungsbranche, die unerlaubter Arbeit besonders ausgesetzt ist, wird 2026 von verstärkten Kontrollen profitieren, da ein VVBK-Kontrolleur extra für diesen Sektor abgestellt wurde. Die erstellten Berichte werden den zuständigen PBK weitergeleitet, welche die notwendigen Massnahmen bei Verstössen gegen den GAV vornehmen.

Die PBK kämpfen unermüdlich gegen unerlaubte Praktiken, mit Hilfe des VVBK und in Zusammenarbeit mit der Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse des Kantons Wallis. Die erwähnten Praktiken beeinträchtigen die Unternehmen, welche sich an die Regeln halten, die Sozialversicherungen zahlen und den Arbeitsmarkt im Gleichgewicht halten.

Die Bevölkerung ist aufgerufen, jede verdächtige Tätigkeit per Telefon, oder über die Online-Plattform des Staats Wallis zu melden.

Der ständige Telefondienst ist unter folgenden Nummern erreichbar:

  • 027 606 74 48 für das Unterwallis
  • 027 606 74 49 für das Oberwallis

Mit diesen verfügbaren Mitteln kann man jede verdächtige unerlaubte Arbeit einfach, effizient und anonym melden.

Da der VVBK alle PBK des Bausektors vereinigt, bietet er zudem eine strategische Plattform für den Umgang mit gemeinsamen Problemen und für die Entwicklung bereichsübergreifender Projekte. Im Jahr 2025 wurde Bernard Tissières (SCIV) zum Vorsitzenden des VVBK ernannt und die Leitung des Sekretariats Déborah Héritier (Walliser Handwerkerverband) anvertraut.

Baustellenkontrollen (Statistiken – Jahresvergleich).

Inklusive Samstagen, Brückentagen und der offiziellen Woche des Bauhandwerks.

 20212022202320242025
01-0607-1201-0607-1201-0607-1201-0607-1201-0607-12
UnterwallisSpontankontrollenBaustellen12212284978497967687 91
Anwesende280306225226183225268212183 229
angekündigte Kontrollen  Baustellen ohne Personal1829232451892023 17
Baustellen mit Personal1268643133 5
Anzahl Personen2622232213116107 12
Feststellungen SUVA 00 0 0 0 0 0 0 1 0
 20212022202320242025
01-0607-1201-0607-1201-0607-1201-0607-1201-0607-12
MittelwallisSpontankontrollenBaustellen445734474239372968 59
Anwesende1021337310171727466109 112
angekündigte Kontrollen    Baustellen ohne Personal81520161312141925 11
Baustellen mit Personal810578771810 13
Anzahl Personen252613131512145223 23
Feststellungen SUVA  00 0 0 0 0 0 0 0 0
20212022202320242025
01-0607-1201-0607-1201-0607-1201-0607-1201-0607-12
OberwallisSpontankontrollenBaustellen291722411310295 4
Anwesende7070168
(LONZA AS Gerüste AG)
297
(LONZA AS Gerüste AG)
832761710 8
angekündigte Kontrollen  Baustellen ohne Personal42114103326122411 23
Baustellen mit Personal3446014332 5
Anzahl Personen10313
(davon 244 Lonza 1 SA)
2414055884 21
Feststellungen SUVA  0 0 0 00 0 0
Einwilligung zur Verwendung von Cookies
Indem Sie Ihren Besuch auf dieser Website fortsetzen, erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies zur Verbesserung Ihres Nutzererlebnisses und zur Erstellung von Besuchsstatistiken einverstanden. Über nachstehende Schaltflächen können Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen.
Meine Einstellungen